Hallo RechnungsFee-Team,
nachdem KZ 21 und KZ 45 nun korrekt angezeigt werden, habe ich die Verarbeitung von Eingangsrechnungen mit Dienstleistungen aus der EU und aus Drittländern geprüft.
Die Eingangsrechnungen wurden beim Erfassen über die jeweilige Hauptkategorie gekennzeichnet:
„EU-Dienstleistungen (§13b Abs. 1)“
„Drittland-Dienstleistungen (§13b Abs. 1)“
In der UStVA-Anzeigehilfe fehlen anschließend jedoch die erwarteten Kennziffern 46/47, 84/85 und 67 vollständig. Gleichzeitig stimmt der Wert in KZ 66 nicht. Es besteht daher der Verdacht, dass diese Rechnungen fälschlich als normale Eingangsrechnungen behandelt und deren Steuerbeträge KZ 66 zugeordnet werden.
Bitte prüfen Sie insbesondere folgende Punkte:
Erkennung über die Hauptkategorie
Der §13b-Sonderfall scheint derzeit nicht anhand der gewählten Kategorie, sondern anhand bestimmter SKR-Kontonummern erkannt zu werden.
Erwartete Zuordnung:
EU-Dienstleistungen: SKR03 3123 / SKR04 5923
Drittland-Dienstleistungen: SKR03 3125 / SKR04 5925
sonstige §13b-Fälle: SKR03 3120 / SKR04 5920
Wenn bei einer bestehenden Installation andere oder ältere Konten hinterlegt sind, wird offenbar kein Sonderfall erkannt. Die Beträge könnten dadurch fälschlich in KZ 66 landen.
Bitte prüfen Sie, ob die Erkennung robuster direkt über die steuerliche Kategorie erfolgen kann und ob bestehende Installationen zuverlässig auf die richtigen Konten migriert werden.
ELSTER-Zuordnung der EU-Dienstleistungen
Eine bezogene Dienstleistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers sollte folgendermaßen ausgewertet werden:
KZ 46: Bemessungsgrundlage
KZ 47: darauf entfallende Umsatzsteuer
KZ 67: abziehbare Vorsteuer
keine Berücksichtigung in KZ 66
ELSTER-Zuordnung der Drittland-Dienstleistungen
Im aktuellen Programmcode scheinen die Konten 3125/5925 wie EU-Dienstleistungen dem Sonderfall 13b_abs1 und damit KZ 46/47 zugeordnet zu werden.
Eine aus dem Drittland bezogene sonstige Leistung sollte grundsätzlich folgendermaßen ausgewertet werden:
KZ 84: Bemessungsgrundlage
KZ 85: darauf entfallende Umsatzsteuer
KZ 67: abziehbare Vorsteuer
keine Berücksichtigung in KZ 66
Bitte prüfen Sie daher, ob die Drittland-Kategorie aktuell fälschlich KZ 46/47 statt KZ 84/85 zugeordnet ist.
KZ 66
Bitte prüfen Sie die Einzelposten von KZ 66. Dort dürfen keine Vorsteuerbeträge aus den genannten §13b-Eingangsrechnungen enthalten sein. Die zugehörige Vorsteuer gehört in KZ 67.
Gewünschte Testfälle
EU-Dienstleistungsrechnung → KZ 46/47/67
Drittland-Dienstleistungsrechnung → KZ 84/85/67
normale deutsche Eingangsrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer → KZ 66
Storno einer EU-Dienstleistungsrechnung → Minderung von KZ 46/47/67
Storno einer Drittland-Dienstleistungsrechnung → Minderung von KZ 84/85/67
Prüfung jeweils vor und nach der Zahlungsverbuchung, damit keine doppelte Berücksichtigung erfolgt
Bitte prüfen Sie außerdem, ob bei bereits vorhandenen Kategorien beziehungsweise älteren Datenbanken eine Korrektur oder Migration erforderlich ist.
Vielen Dank für die Prüfung und Behebung.