Nicoletta In der Entwicklung ✨ Neu UStVA-Anzeigehilfe: KZ 21 (nicht steuerbare EU-Dienstleistungen, §3a Abs. 2 UStG) und KZ 45 (u. a. Drittland-Dienstleistungen) werden jetzt automatisch berechnet. Ausgangsrechnungen mit gesetztem Reverse-Charge- bzw. Drittland-Flag erschienen bisher in keiner einzigen Kennziffer der UStVA. 🐛 Bugfixes Eine als „Reverse-Charge" (EU-B2B-Dienstleistung) gekennzeichnete Ausgangsrechnung wurde beim Verbuchen der Zahlung fälschlich wie eine Eingangsrechnung nach §13b Abs. 1 klassifiziert (Empfänger schuldet USt) statt als nicht steuerbare Leistung – wirkte sich zwar nirgends sichtbar aus, verhinderte aber die korrekte Zuordnung zu KZ 21. Betrifft nur Rechnungen mit aktivem Reverse-Charge-Flag (Issue #372).