Titel: [Bug v0.6.15] § 13b Drittland-Dienstleistungen: KZ 84 wird gefüllt, KZ 85 und 67 fehlen
Version: RechnungsFee v0.6.15
Bereich: Eingangsrechnungen / Journal / UStVA-Ausfüllhilfe
Zeitraum: Q3/2026
Fehlerbeschreibung
Bei einer Eingangsrechnung eines US-Dienstleisters (SUNO) wird die Zahlung im Journal korrekt der Kategorie „Drittland-Dienstleistungen (§ 13b Abs. 2)“ zugeordnet.
In der UStVA-Ausfüllhilfe erscheint die Bemessungsgrundlage unter Kennzahl 84. Die zugehörige Umsatzsteuer (KZ 85) sowie die abziehbare Vorsteuer (KZ 67) fehlen jedoch.
Konkretes Beispiel
Eingangsrechnung: ER-260009
Lieferant: SUNO (USA)
Rechnungsbetrag: 10,71 €
Journalbuchung: 260146
Journal-Kategorie: Drittland-Dienstleistungen (§ 13b Abs. 2)
Aktuelle UStVA-Anzeige:
KZ 84: 10,71 €
KZ 85: nicht vorhanden
KZ 67: nicht vorhanden
Erwartetes Ergebnis bei 19 % und vollem Vorsteuerabzug:
KZ 84: 10,71 €
KZ 85: 2,03 €
KZ 67: 2,03 €
Bisherige Maßnahmen
Die ursprünglich erfasste Rechnung ER-260005 wurde wegen fehlerhafter Steuerbehandlung storniert.
Anschließend wurde dieselbe Lieferantenrechnung als ER-260009 neu erfasst.
Die neue Journalbuchung 260146 zeigt:
Netto: 10,71 €
USt: 0,00 %
Brutto: 10,71 €
Kategorie: § 13b Drittland-Dienstleistungen
Auch nach der Neuanlage fehlen die entsprechenden Steuerbeträge in der UStVA-Ausfüllhilfe.
Mögliche technische Ursache
Bei der Quellcodeprüfung sind folgende Stellen aufgefallen:
src/backend/api/ustva.py
Im Zweig sonderfall == "13b_abs2" werden KZ 85 und 67 aus den gespeicherten Werten ust_betrag und vorsteuer_betrag übernommen.
src/backend/api/rechnungen.py
In _erzeuge_vorsteuer_ansprueche() werden Steuerwerte aus den Rechnungspositionen übernommen.
Möglicherweise werden bei ausländischen Eingangsrechnungen mit 0 % ausgewiesener Rechnungssteuer die separat nach § 13b geschuldeten 19 % nicht berechnet beziehungsweise nicht in die steuerliche Auswertung übernommen.
Bitte um Prüfung
Wird bei Eingangsrechnungen mit §-13b-Kategorie die deutsche Umsatzsteuer aus der Bemessungsgrundlage berechnet, auch wenn die Lieferantenrechnung 0 % Umsatzsteuer ausweist?
Werden die entsprechenden Werte korrekt an KZ 85 und gegebenenfalls KZ 67 übergeben?
Funktioniert die steuerliche Rücknahme bei Stornierung einer solchen Eingangsrechnung korrekt?
Können bereits erfasste Buchungen nach einer Fehlerkorrektur automatisch steuerlich nachberechnet werden, ohne weitere Stornierungen vornehmen zu müssen?
Die betreffenden Screenshots aus Eingangsrechnung, Journal und UStVA-Ausfüllhilfe können zur Verfügung gestellt werden.
Vielen Dank für die Prüfung.