Antwort von unserem Entwicklerteam (GitHub-Nutzer nicolettas-muggelbude):
Hallo @SilkeBallin ,
danke für den Hinweis – ich bin dem nachgegangen und kann bestätigen: Bei einer grenzüberschreitenden Dienstleistung an einen Unternehmer im EU-Ausland (§3a Abs. 2 UStG) ist die USt-IdNr. des Kunden tatsächlich Pflichtangabe auf der Rechnung, kein optionales Extra. Grundlage ist §14a Abs. 1 UStG: „In dieser Rechnung sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und die des Leistungsempfängers anzugeben." Zusätzlich gilt hier eine 15-Tage-Rechnungsfrist (Rechnung bis zum 15. Tag des Monats, der auf den Monat der Leistungserbringung folgt).
Behoben:
- Die USt-IdNr. des Kunden erscheint jetzt automatisch auf der PDF, direkt unter dem Reverse-Charge- bzw. Hinweis zur innergemeinschaftlichen Lieferung – vorausgesetzt, sie ist in den Kundenstammdaten hinterlegt.
- Neuer Hinweis im Rechnungsformular, falls das Rechnungsdatum die 15-Tage-Frist überschreitet – bewusst nur ein Hinweis, keine Blockade. Die Einschätzung, ob das im Einzelfall relevant ist, bleibt bei dir.
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Kommt mit v0.5.10. Danke nochmal fürs genaue Hinschauen!
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