Antwort von unserem Entwicklerteam (GitHub-Nutzer nicolettas-muggelbude):
Hallo @Marvin,
danke für den Hinweis – du hattest recht, und der DATEV-Link war hilfreich. Der Vorsteuerabzug nach §15 UStG hängt tatsächlich ausschließlich am Rechnungseingang (Leistung erhalten + ordnungsgemäße Rechnung), unabhängig vom Zahlungsdatum. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob man selbst Ist- oder Soll-versteuert (§20 UStG betrifft nur die eigene USt-Schuld) – RechnungsFee hatte die Vorsteuer bisher komplett ans Zahlungsdatum gekoppelt.
Umsetzung (ab v0.5.4, aktiv ab dem 01.10.2026):
Eingangsrechnungen mit Rechnungsdatum ab dem 01.10.2026 fließen bereits bei der Finalisierung mit ihrer Vorsteuer in die UStVA ein – unabhängig davon, ob und wann sie bezahlt werden.
Dafür ist ab diesem Datum bereits bei der Finalisierung eine Kategorie nötig (bisher erst beim Bezahlen).
Die EÜR ist davon nicht betroffen und bucht die Vorsteuer weiterhin korrekt erst bei tatsächlicher Zahlung (Zufluss-/Abflussprinzip §11 EStG) – das ist ja eine andere Rechtsgrundlage als der Vorsteuerabzug.
Storno einer bereits verrechneten Vorsteuer korrigiert im aktuellen Voranmeldungszeitraum, nicht rückwirkend (§17 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Warum erst ab 01.10.2026: RechnungsFee ist eine Desktop-App mit einer Datenbank pro Installation, kein zentraler Update-Zeitpunkt wie bei einer Cloud-Software. Ein fester Stichtag stellt sicher, dass alle Nutzer das Update übers Auto-Update-System realistisch schon einige Wochen vorher erhalten haben, bevor der Cutover überhaupt greift – Rechnungen mit Rechnungsdatum davor bleiben unverändert auf dem alten Zahlungsdatum-Pfad.
Details dazu auch im Wiki: Auswertungen & Export
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