Geht es dir um die notwendigen Angaben auf der Rechnung?
Nach § 14 Abs. 4 UStG muss auf der Rechnung entweder die Steuernummer oder die USt-IDNr angegeben werden.
Ich habe in den Stammdaten sowohl die Steuer-Nr. als auch die USt-IDNr eingetragen.
Bei der Erstellung einer Ausgangsrechnung wird in diesem Fall die USt-IDNr auf der Rechnung ausgedruckt. Wenn das Feld für die USt-IDNr nicht gefüllt ist, dann greift das Programm auf die Steuernummer zurück.
Was stört dich an diesem Verhalten?