Titel: [Hinweis v0.6.15] UStVA-Ausfüllhilfe: Rundungsregeln, ELSTER-Steuerberechnung und abweichende Zahllast
Version: RechnungsFee v0.6.15
Bereich: UStVA-Ausfüllhilfe / ELSTER / Steuerberechnung
Beschreibung
Bei der manuellen Übertragung der Werte aus der UStVA-Ausfüllhilfe nach ELSTER ist mir aufgefallen, dass die Behandlung der Bemessungsgrundlagen und Steuerbeträge je nach Kennzahl unterschiedlich ist.
Dadurch können sich Abweichungen zwischen den in RechnungsFee gebuchten Steuerbeträgen, den Werten der Ausfüllhilfe und der tatsächlich von ELSTER berechneten Zahllast ergeben.
Ich möchte daher eine Überprüfung beziehungsweise Verbesserung der Ausfüllhilfe anregen.
- Kennzahl 81 – Steuerpflichtige Umsätze zu 19 %
Die Bemessungsgrundlage wird bei ELSTER in vollen Euro eingegeben. ELSTER berechnet daraus automatisch die Umsatzsteuer.
Beispiel bei kaufmännischer Rundung:
Tatsächliche Bemessungsgrundlage: 930,50 €
Eingabewert KZ 81: 931 €
Automatisch berechnete Umsatzsteuer in ELSTER: 176,89 €
Umsatzsteuer aus der tatsächlichen Bemessungsgrundlage: 176,80 €
Differenz: 0,09 €
Die tatsächlich in RechnungsFee gebuchte Umsatzsteuer kann darüber hinaus durch Rundungen auf Ebene einzelner Rechnungen geringfügig abweichen.
Die Ausfüllhilfe sollte deshalb berücksichtigen, dass die von ELSTER automatisch berechnete Umsatzsteuer nicht zwangsläufig mit der Summe der gebuchten Umsatzsteuerbeträge übereinstimmt.
- Kennzahlen 84 und 85 – Drittland-Dienstleistungen nach § 13b UStG
Bei KZ 84 wird die Bemessungsgrundlage ebenfalls in vollen Euro angegeben.
Die zugehörige Umsatzsteuer wird jedoch bei KZ 85 separat und centgenau eingetragen.
Beispiel:
Tatsächliche Bemessungsgrundlage: 10,71 €
Eingabewert KZ 84: 11 € (bei kaufmännischer Rundung)
Umsatzsteuer aus 10,71 €: 2,03 €
Eingabewert KZ 85: 2,03 €
KZ 67 bei vollem Vorsteuerabzug: 2,03 €
Wichtig: Der Steuerbetrag für KZ 85 darf nicht anhand der für ELSTER gerundeten Bemessungsgrundlage neu berechnet werden.
Er sollte sich aus den tatsächlichen steuerpflichtigen Beträgen beziehungsweise den korrekt ermittelten Steuerbeträgen ergeben.
- Rundungsregel für volle Eurobeträge prüfen
Ein weiterer Punkt ist die anzuwendende Rundungsregel.
Die ELSTER-Vorgabe „volle Euro“ bedeutet nicht automatisch, dass kaufmännisch gerundet werden muss.
Ich würde deshalb darum bitten, anhand der amtlichen Vorgaben zu prüfen, welche Rundungsregel für die jeweiligen Kennzahlen verbindlich anzuwenden ist.
Die Ausfüllhilfe sollte diese Regel einheitlich umsetzen und möglichst transparent darstellen.
- Anzeige des verbleibenden Überschusses beziehungsweise der Zahllast
Besonders relevant finde ich die abschließende Berechnung in der UStVA-Ausfüllhilfe.
RechnungsFee zeigt einen Wert für den „Verbleibenden Überschuss (Erstattung)“ beziehungsweise die Zahllast an.
Wenn dieser Betrag anhand der centgenauen Buchhaltungswerte berechnet wird, kann er von dem Ergebnis abweichen, das ELSTER nach Eingabe der gerundeten Bemessungsgrundlagen tatsächlich ermittelt.
Das könnte bei Anwendern zu Verunsicherung führen, obwohl die Ursache lediglich in den unterschiedlichen Rundungs- und Berechnungsverfahren liegt.
Mein Vorschlag:
Die Ausfüllhilfe sollte entweder:
die voraussichtliche ELSTER-Zahllast anhand der tatsächlich einzugebenden Werte berechnen,
oder
den angezeigten Betrag ausdrücklich als buchhalterisches Ergebnis kennzeichnen und auf mögliche Rundungsdifferenzen zu ELSTER hinweisen.
Ideal wäre eine nachvollziehbare Gegenüberstellung:
Wert
Darstellung
Bemessungsgrundlage laut Journal
Centgenau
Einzugebende Bemessungsgrundlage
Volle Euro
Gebuchte Umsatzsteuer
Centgenau
Von ELSTER berechnete Umsatzsteuer
Soweit automatisch berechnet
Rundungsdifferenz
Falls vorhanden
Voraussichtliche ELSTER-Zahllast/Erstattung
Nach ELSTER-Berechnungslogik
So könnten Anwender erkennen, warum RechnungsFee und ELSTER gegebenenfalls unterschiedliche Endbeträge ausweisen.
- Bitte um Prüfung
Welche Rundungsregel wird aktuell für die Bemessungsgrundlagen der UStVA-Ausfüllhilfe verwendet?
Entspricht diese Rundung den amtlichen Vorgaben für die jeweiligen Kennzahlen?
Wird bei KZ 81 berücksichtigt, dass ELSTER die Umsatzsteuer anhand des eingegebenen vollen Eurobetrags automatisch berechnet?
Werden bei KZ 84/85 die gerundete Bemessungsgrundlage und der centgenaue Steuerbetrag korrekt getrennt behandelt?
Berücksichtigt der angezeigte „Verbleibende Überschuss (Erstattung)“ bereits die Berechnungslogik von ELSTER?
Falls nicht, könnte eine entsprechende Berechnung oder zumindest ein Hinweis auf mögliche Rundungsdifferenzen ergänzt werden?
Ziel der Verbesserung
Die UStVA-Ausfüllhilfe sollte nicht nur die steuerlich relevanten Buchhaltungswerte anzeigen, sondern möglichst genau die Beträge abbilden, die tatsächlich bei ELSTER einzutragen sind und zu welchem Ergebnis diese dort führen.
Dadurch würden vermeintliche Differenzen zwischen RechnungsFee und ELSTER verständlicher und die manuelle Übertragung deutlich zuverlässiger.
Vielen Dank für die Prüfung und die kontinuierliche Weiterentwicklung von RechnungsFee.