Antwort von unserem Entwicklerteam (GitHub-Nutzer nicolettas-muggelbude):
Moin abgebytezt,
vielen Dank für den Vorschlag und das Lob! Abschlags- und Teilrechnungen mit Anrechnung in der Schlussrechnung sind bei uns bereits in Arbeit (als optionale Funktion, die man bei Bedarf aktiviert – Release voraussichtlich mit v0.7.0).
Beim Umsetzen ist uns eine Frage aufgefallen, zu der wir gerne eure Praxis-Erfahrung hätten, bevor wir uns endgültig festlegen:
Wenn eine Abschlagsrechnung bereits bezahlt wurde (ganz, teilweise oder sogar zu viel), bevor die Schlussrechnung geschrieben wird – soll sich der Abzug in der Schlussrechnung dann nach dem in Rechnung gestellten Betrag der Abschlagsrechnung richten, oder nach dem tatsächlich eingegangenen Zahlungsbetrag?
Ein Beispiel: Eine Abschlagsrechnung über 1.000 € wurde versehentlich mit 1.200 € überbezahlt. Soll die Schlussrechnung weiterhin nur 1.000 € abziehen (die Überzahlung von 200 € bleibt separat als Kundenguthaben sichtbar), oder soll gleich der komplette gezahlte Betrag von 1.200 € verrechnet werden?
Und noch etwas: Kommt es in eurer Praxis vor, dass die Summe der Abschlagsrechnungen am Ende höher ausfällt als der tatsächliche Gesamtbetrag der Leistung (z. B. weil sich der Projektumfang nachträglich verkleinert hat)? Falls ja – soll die Schlussrechnung in so einem Fall einen negativen Betrag ausweisen dürfen (als eine Art Rückerstattung), oder sollte das System das lieber verhindern und stattdessen auf einen anderen Weg (z. B. eine separate Gutschrift) verweisen?
Über eure Einschätzung dazu würden wir uns sehr freuen – das hilft uns, die Funktion praxisnah richtig umzusetzen.
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