Ja, das betrifft so weit ich sehen kann aber nur die Recurrence Frequenz. Ich meine den Leistungszeitraum der abgerechneten Waren / Dienstleistungen, z. B. 13.07.2026 - 17.07.2026 (s. §14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG wonach jede Rechnung ein Rechnungsdatum und ein Leistungsdatum/-zeitraum haben muss). Manche Kunden, bzw. deren Steuerberater wollen das so haben.